| Australien meldete Probleme bei der AIS-Einführung |
| Ein unabsichtliche Fehlersituation wurde bei AIS-Einführung aus einem australischen Hafen berichtet. Auf den Schirmen der Verkehrsleitzentrale bewegte sich 90% der Großschifffahrt laut AIS-Angaben einige Hundert Meter im Landesinnern. Es stellte sich dann heraus, dass die Karten in diesem Gebiet nicht auf WGS84 beruhten, sondern auf einem anderen Kartendatum. Auf den Brücken hatte man der Einfachheit halber die GPS-Geräte auf dieses Kartendatum umgestellt. Die AIS-Sender wurden dann auch mit diesen Werten gefüttert, was in der Leitzentrale, die von WGS 84 ausging, zu den kuriosen Anzeigen führte. Auf den ersten Blick sieht das auch wie ein Entwurfsfehler im Datenprotokoll angesichts der Tatsache, dass selbst einfache GPS-Handgeräte auf Dutzende unterschiedliche Kartenformate eingestellt werden können. |
| Reiseerleichterungen im Europäischem Sportbootverkehr |
| Für Reisen
mit Sportbooten zwischen den so genannten Schengen-Vollanwenderstaaten
sind in diesem Herbst Erleichterungen in Kraft getreten.
Bei Reisen zwischen diesen Staaten über See – das sind für den Bereich der Nord- und Ostsee derzeit Deutschland, die Niederlande, Belgien, Frankreich und alle skandinavischen Staaten – gelten seit dem 13. Oktober 2006 Ein- und Ausreisen als Binnengrenzverkehr. Damit entfällt bei diesen Reisen die Verpflichtung, zunächst einen als Grenzübergangsstelle zugelassenen Hafen anzulaufen und die Wassersportler dürfen künftig bei diesen Törns mit ihren Booten nach eigener Bewertung unter Beachtung schifffahrtspolizeilicher Belange an einem beliebigen Ort an der Küste an- und ablegen. Eine Grenzerlaubnis ist in diesen Fällen ebenfalls nicht mehr erforderlich. Allerdings ist für Reisen nach und aus allen anderen Staaten – im Bereich der Nord- und Ostsee Russland, Großbritannien und Irland sowie derzeit noch Polen und die baltischen Staaten ("Schengen-Außengrenzverkehr") – weiterhin das Anlaufen eines als Grenzübergangsstelle zugelassenen Hafens vorgeschrieben. Sollen andere Häfen für die Ein- und Ausreise genutzt werden, bedarf es auch weiterhin der vorherigen Beantragung und Ausstellung einer Grenzerlaubnis. Deutsche und Ausländer sind wie bisher verpflichtet, bei jedem Überschreiten der Grenze die erforderlichen Grenzübertrittspapiere (wie z.B. Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass) mitzuführen, um sich damit bei behördlichen Kontrollen ausweisen zu können. Ausländische Staatsangehörige müssen, soweit erforderlich, zusätzlich im Besitz eines Visums sein. Weitere Informationen erhalten Sie insbesondere von den Bundespolizeiämtern Flensburg, Hamburg, Rostock, Hannover und See sowie den Wasserschutzpolizeien der Länder Hamburg und Bremen. Online-Info + Merkblatt zum
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| Britische Funkzeugnisse in Deutschland nicht gültig |
| Achtung beim schnellen
Erwerb von Funkzeugnissen nach britischem Recht. Wie vieles, was häufig
in Form von „Crash-Kursen“ schnelll gehen soll, dauert dann wahrscheinlich
im Nachhinein länger als erwartet. Entgegen anderslautender Meldungen
in deutschen Fachzeitschriften sind die Funkzeugnisse des Britischen Seglerverbandes
in Deutschland nicht gültig. Mit diesen jüngst angebotenen
"ausländischen Patenten" könnten auch Sie Schiffbruch erleiden,
wie schon Prominente vor Ihnen. (Siehe auch unseren Bericht Nepper,
Schlepper, Bauernfänger)
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat am 27. Juli 2007 folgende Pressemitteilung veröffentlicht: Funkbetriebszeugnis des britischen Seglerverbandes unzureichend – Nachprüfung wahrscheinlich! Skipper, auf deren Sportbooten und Traditionsschiffen eine UKW-DSC Seefunkanlage installiert ist, und die damit ein Seefunkzeugnis (SRC) benötigen, sollten in Deutschland keine Prüfung nach den Regeln des britischen Seglerverbandes RYA ablegen. Diese „Crash-Kurse“, die mit einer kurzen Theorieprüfung abschließen, entsprechen nicht den deutschen Anforderungen zur Prüfung und Teilnahme am internationalen Seefunkdienst. Nach Pressemeldungen bieten Segelschulen in einigen Großstädten entsprechende Eintages-Kurse an, die mit einem kurzen Theorietest erfolgreich abgeschlossen werden können. Die in Deutschland verbindlich vorgesehene unabhängige theoretische und praktische Prüfung entfällt. Damit sind die vom britischen Seglerverband ausgestellten Funkzeugnisse in keiner Weise mit den deutschen SRC vergleichbar. In verschiedenen internationalen Vereinbarungen ist definiert, wie und was für den Erwerb eines international anerkannten SRC, welches zur Teilnahme am GMDSS berechtigt, zu prüfen ist. Im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums untersucht das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie zur Zeit, inwieweit die Prüfungsinhalte der RYA von den in Deutschland abgenommenen Prüfungen abweichen. Danach wird festgelegt, in welchem Umfang sich Inhaber des britischen Funkzeugnisses einer Nachprüfung unterziehen müssen, um am UKW-Seefunkdienst auf deutschen Schiffen teilnehmen zu können. Diese Nachprüfung würde für alle deutschen RYA-Zeugnisinhaber erforderlich sowie für alle Ausländer, die sich länger als ein Jahr in Deutschland aufhalten. In der vorliegenden Form kann das RYA-Funkbetriebszeugnis nicht anerkannt werden. Deutschland liegt damit auf einer Linie mit anderen EU-Staaten. Quelle: Bundesministerium
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
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