| Auch auf Sportbooten besteht die Logbuchführungspflicht! |
| Schiffssicherheit
ist unteilbar. Daher wurde sowohl im Schiffssicherheitsgesetz (SchSG) vom
9. September 1998 (BGBl. I Nr. 63 S. 2860) als auch in der Schiffssicherheitsverordnung
(SchSV) vom 18. September 1998 (BGBl. I Nr. 66 S. 3013, 3023) davon abgesehen,
die Sportfahrzeuge von den grundlegenden Bestimmungen über Schiffssicherheit
von vorneherein auszunehmen, wie dies noch in der vor dem 1. Oktober 1998
gültig gewesenen Schiffssicherheitsverordnung der Fall gewesen war.
Dies entspricht dem internationalen Standard wie z.B. den Vorschriften
des SOLAS-Übereinkommens, die zum Teil unmittelbar auch für Sportfahrzeuge
gelten. Grundsatzbestimmungen wie § 3 SchSG über die Pflicht
des Schiffsbetreibers zur Sicherheitsvorsorge und § 2 SchSV zur Selbstkontrolle
hinsichtlich des sicheren Schiffsbetriebs gelten daher auch für die
Sportfahrzeuge. Daneben wird jedoch hinsichtlich der spezifischen Einzelanforderungen
jeweils nach Schiffstypen differenziert.
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| Steigende Unfallzahlen mit Sportbootbeteiligung |
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Dieses späktakuläre
Bild wurde gemacht von Willi Weigert.
Quelle: Segelinformationssystem |
| Die Versicherungen
melden eine erhöhte Zahl von Zusammenstößen unter Sportbooten.
Die Sportboote werden immer schneller und die Skipper immer sorgloser.
Es sollte kontinuierlich darauf hingewiesen werden, dass die jeweils für
das Fahrgebiet gültigen Ausweichregeln zu beachten sind. Darüber
hinaus sind Seemannsbrauch oder die besonderen Umstände des Falles
zu bedenken. In den internationalen Kollisionsverhütungs-Regeln von
1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See sind 'Ausguck
halten' und Ausweichpflicht die wichtigsten Regeln. Es gibt in diesen Regeln
nur Pflichten und keine Rechte.
Das Wissen um diese Regularien wird in einer guten Ausbildung vermittelt und kann später viel Geld sparen! |
| Bootsführerschein auch für Wassermotorräder erforderlich... |
| Auch die Führer von Wassermotorrädern (Jetski) benötigen unbedingt den für das Fahrgebiet vorgeschrienen Bootsführerschein. Das die Zahl der unwissenden "Schwarzfahrer" nimmt immer mehr zu. Dennoch: Unwissenheit schützt nicht vor erheblichen Strafen. |
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| Allgemein gilt
es in Bremen zu beachten:
Außerhalb des Fahrwassers ist das Fahren mit Wassermotorrädern grundsätzlich erlaubt. Ausnahmen: Wasserflächen, die von
der zuständigen Strom- und Schifffahrtspolizeibehörde bekannt
gemacht worden sind:
Die Wassermotorräder haben allen anderen Fahrzeugen auszuweichen; die Ausweichpflicht untereinander richtet sich nach den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See (Kollisionsverhütungsregeln - KVR). Auf den erlaubten Wasserflächen darf bei Nacht, bei verminderter Sicht und während der von der zuständigen Strom- und Schifffahrtspolizeibehörde bekannt gemachten Zeiten nicht gefahren werden. Des weiteren sind die Kollisionsverhütungsregeln
und die Vorschriften der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung zu beachten.
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